Weinbaubetriebe in Rheinland-Pfalz können künftig eine Rodungsprämie von 5.000 Euro pro Hektar erhalten, wenn sie produktive Rebflächen dauerhaft aufgeben. Winzer können ihre Anträge voraussichtlich ab November 2026 über das WeinInformationsPortal der Landwirtschaftskammer stellen.
Mit der Maßnahme will das Land das Produktionspotenzial im Weinbau dauerhaft senken und den Weinmarkt entlasten. Das Land bietet die Förderung einmalig an und finanziert sie mit EU-Mitteln aus dem Sektorprogramm Wein.
Betriebe müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen
Für einen Antrag muss der Betrieb die betroffene produktive Rebfläche in seiner Weinbaukartei führen. Außerdem müssen ordnungsgemäße Traubenerntemeldungen für die Jahre 2024 und 2025 vorliegen. Auch die Traubenerntemeldung für 2026 muss fristgerecht eingereicht werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Rebflächen, die in den vergangenen fünf Jahren bereits an einer Förderung zur Umstrukturierung oder Umstellung von Rebflächen teilgenommen haben. Auch Steillagen mit einer Hangneigung von mehr als 30 Prozent schließt das Land von der Förderung aus.
Rodungsprämie beträgt 5.000 Euro pro Hektar
Nach der Bewilligung müssen die Betriebe die Rebfläche ordnungsgemäß roden und die Rodung anschließend melden. Danach erhalten sie einen Zuschuss von 5.000 Euro pro Hektar.
Die Auszahlung soll spätestens im Oktober 2027 erfolgen.
Wiederbepflanzung der Fläche ist ausgeschlossen
Wer die Förderung nutzt, kann für die gerodete Fläche keine Genehmigung zur Wiederbepflanzung erhalten.
Zusätzlich löscht das Land alle bestehenden Genehmigungen des Betriebs für Neuanpflanzungen. In den folgenden zehn Jahren können die betroffenen Betriebe keine neuen Anträge auf Neuanpflanzungen stellen.
Weitere Informationen will das Weinbauministerium vor Beginn der Antragstellung veröffentlichen.
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