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Bad Kreuznach verbietet offenes Feuer und Feuerwerk

Symbolbild

Die Stadt Bad Kreuznach hat wegen der anhaltenden Trockenheit eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit soll das Risiko von Bränden deutlich reduziert werden.

Ab sofort sind Grillfeuer und offenes Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf landwirtschaftlichen und gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich verboten. Außerdem dürfen dort keine pflanzlichen Abfälle mehr verbrannt werden.

Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet untersagt

Zusätzlich verbietet die Stadt Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände im gesamten Stadtgebiet.

Private Grillfeuer innerhalb der Ortslagen sind von der Allgemeinverfügung nicht betroffen. Die Stadt empfiehlt jedoch auch dort besondere Vorsicht und geeignete Brandschutzmaßnahmen.

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Gasgrill unter Auflagen erlaubt

Wer auf landwirtschaftlichen Grundstücken oder im Außenbereich grillen möchte, darf ausschließlich einen Gasgrill verwenden. Außerdem müssen Löschwasser, ein Feuerlöscher oder andere geeignete Löschmittel griffbereit sein.

Verfügung gilt bis Mitte August

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 17. August 2026, sofern sie nicht verlängert wird, so die Stadt.

Wer gegen das Verbot verstößt, muss damit rechnen, dass das Feuer auf eigene Kosten gelöscht wird. Außerdem kann die Stadt einen Platzverweis von bis zu 14 Tagen aussprechen.

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Paul Calmund arbeitet als Redakteur bei Rhein Nahe Direkt.Sein Fokus liegt auf der Berichterstattung über regionale Ereignisse, Polizeimeldungen und lokale Entwicklungen. Dabei legt er großen Wert auf Fakten, Übersichtlichkeit und Leserfreundlichkeit.