Illegale Müllablagerungen sorgen aktuell in Bad Kreuznach für Beschwerden, unter anderem in der Holbeinstraße und der Wilhelmstraße. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises sowie die Untere Abfallbehörde erklären nun die Zuständigkeiten und Abläufe.
Verursacher entscheidend für weiteres Vorgehen
Ob die Behörden den Verursacher ermitteln, ist entscheidend. Identifizieren sie eine Person, muss sie den Müll entsorgen und mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Beispiel: Ergänzen Unbekannte angemeldeten Sperrmüll durch fremde Abfälle, nimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb nur den angemeldeten Müll mit. Für den restlichen Müll ermittelt die Untere Abfallbehörde den Verursacher.
Ermittlungen können dauern
Die Behörden prüfen Hinweise gemeinsam mit dem Ordnungsamt und dem Bauhof. Gefundene Schriftstücke gelten dabei nur als Indiz. Verdächtige Personen erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Während dieser Zeit kann der Müll nicht auf deren Kosten entsorgt werden.
Beseitigt die Kommune den Müll vor Fristablauf, trägt sie die Kosten.
Kann kein Verantwortlicher festgestellt werden, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Sie organisiert den Abtransport und bringt den Müll zu einem Wertstoffhof.
Die Entsorgung über die Anlagen des Abfallwirtschaftsbetriebs ist für die Kommune kostenfrei.
Regeln für Sperrmüll
Bürger dürfen Sperrmüll nur in angemeldeter Menge und erst am Vorabend des Abholtermins bereitstellen. Wer zusätzlichen Müll abstellt, handelt illegal.
Bleibt Müll zurück, ist der Grundstückseigentümer für die Entsorgung verantwortlich.
Weitere Kontrollen und Appell
Auch bei überfüllten Mülltonnen gibt es klare Regeln. Bei Verdacht auf falsche Angaben zur Personenzahl prüfen die Ordnungsbehörden die Meldedaten.
Abfallwirtschaftsbetrieb und Untere Abfallbehörde betonen, dass illegale Müllentsorgung kein Kavaliersdelikt ist. Sie verursacht Kosten und belastet die Umwelt. Ein neuer Informationsflyer soll künftig über die Abläufe aufklären.