Die Stadt Bad Kreuznach hat zur geplanten Sperrung des Zugangs zum Rheingrafenstein sowie zur Umlegung der Wanderwege im Gebiet Kuhberg Stellung bezogen. Demnach erfolgt die Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherung und wegen ungeklärter finanzieller sowie rechtlicher Fragen.
Bad Kreuznach: Sperrung der Wanderwege
Die Stadt betont, dass die Entscheidung nicht aus mangelnder Wertschätzung für das Kultur- und Landschaftsdenkmal getroffen wurde. Voruntersuchungen hätten gezeigt, dass umfangreiche fachliche Prüfungen notwendig seien, die bereits einen hohen fünfstelligen Betrag kosten würden.
Da weder die Stadt noch der Eigentümer aktuell die möglichen finanziellen und haftungsrechtlichen Folgen abschließend tragen könnten, hätten die zuständigen Gremien gegen eine Übernahme in städtisches Eigentum gestimmt. Zudem wurden bestehende Gestattungsvereinbarungen gekündigt.
Wanderwege werden verlegt
Im Zuge der Sperrung werden auch drei Premiumwanderwege im Bereich Rheingrafenstein umgelegt. Dies betrifft sowohl den direkten Bereich der Burgruine als auch Abschnitte auf bislang nur geduldet genutzten privaten Flächen.
Die Stadt stellt klar, dass sich die Maßnahmen nicht gegen die Eigentümer richten, sondern aus rechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen notwendig seien.
Suche nach langfristiger Lösung
Die aktuellen Schritte bezeichnet die Stadt als Notmaßnahme. Gleichzeitig werde gemeinsam mit dem Eigentümer sowie dem Land Rheinland-Pfalz an einer nachhaltigen Lösung gearbeitet.
Ziel sei es, im Austausch mit der Denkmalpflege zunächst eine fachliche Bewertung der Verkehrssicherheit der Ruine zu klären. Diese sei Voraussetzung für alle weiteren Entscheidungen über die Zukunft des Rheingrafensteins.