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Neue Katzenschutzverordnung in Bingen

Die Katzen Nanni (l.) und Justus Quelle: Rhein Nahe Direkt

Die Stadt Bingen führt eine Katzenschutzverordnung ein. Die neue Regelung tritt am 1. September 2026 in Kraft und betrifft vor allem Halter von Freigängerkatzen.

Mit der Verordnung möchte die Stadt die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen eindämmen und das Tierwohl verbessern.

Chip- und Registrierungspflicht

Künftig müssen alle Freigängerkatzen gekennzeichnet und registriert sein. Dazu gehört ein Mikrochip sowie die Eintragung in ein Haustierregister wie TASSO oder Findefix.

Ändern sich Wohnort oder Halter, müssen die Angaben aktualisiert werden.

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Freigang nur für kastrierte Katzen

Eine weitere Regelung betrifft nicht kastrierte Katzen. Fortpflanzungsfähige Tiere dürfen künftig keinen unkontrollierten Freigang mehr erhalten.

Wer seine Katze weiterhin frei laufen lassen möchte, muss sie kastrieren oder sterilisieren lassen. Alternativ ist ein ausbruchsicheres und eingezäuntes Außengehege erforderlich.

Verstöße können teuer werden

Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt kann notwendige Maßnahmen wie Kennzeichnung, Registrierung oder Kastration auf Kosten der Halter veranlassen.

Außerdem können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Stadt verweist auf Tierschutz

Nach Angaben der Stadtverwaltung entstehen durch die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen erhebliche Probleme und Leiden für die Tiere. Die Katzenschutzverordnung soll dazu beitragen, die Zahl herrenloser Katzen langfristig zu reduzieren und deren Lebensbedingungen zu verbessern.

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Geraldine Werner arbeitet als Redakteurin bei Rhein Nahe Direkt.
Sie deckt ein breites Spektrum an regionalen Nachrichten ab, von kommunalen Themen bis hin zu gesellschaftlichen Ereignissen. Ihr Ziel ist es, Leserinnen und Leser zuverlässig und verständlich zu informieren.