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Bewaffneter Tankstellen-Räuber wollte Frikadelle umsonst!

Bewaffneter Tankstellen-Räuber wollte Frikadelle umsonst!
Symbolbild

Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach begann am Freitagmorgen, um 9:30 Uhr, ein Prozess gegen einen 39 Jahre alten Angeklagten aus Dickenschied (Rhein-Hunsrück-Kreis). Der Mann ist vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Angeklagter wegen schwerer Raubdelikte vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft ihm in zwei Fällen schwere räuberische Erpressung sowie in einem weiteren Fall schweren Raub vor. In allen Fällen soll der Angeklagte zudem unerlaubt eine Schusswaffe besessen und geführt haben.

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Bewaffneter Tankstellen-Räuber wollte Frikadelle umsonst!

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 8. September 2025 nachts eine Tankstelle in Lautzenhausen betreten haben. Dort habe er bei einem Mitarbeiter ein Frikadellenbrötchen zum Preis von 3,50 Euro bestellt.

Als der Mitarbeiter den Kauf abrechnen wollte, soll der Angeklagte gesagt haben: „Heute bekomme ich die Frikadelle umsonst“ und dabei auf eine ungeladene Schreckschusswaffe in seinem Hosenbund gezeigt haben. Anschließend habe er die Tankstelle mit dem Brötchen verlassen.

Weitere Rückkehr zur Tankstelle

Nur wenige Minuten später soll der Angeklagte erneut die Tankstelle betreten haben. Laut Anklage habe er zwei Flaschen Wodka und eine Dose Red Bull im Gesamtwert von 12,47 Euro genommen und dem Mitarbeiter erklärt, dass „er diese vergessen habe“.

Der Mitarbeiter habe aufgrund des vorherigen Vorfalls nichts unternommen, sodass der Angeklagte die Tankstelle erneut ohne Bezahlung verlassen habe.

545 Euro Bargeld erlangt

Wieder einige Minuten später soll der Angeklagte ein drittes Mal in die Tankstelle zurückgekehrt sein. Dabei habe er gegenüber dem Mitarbeiter geäußert: „Ich glaube, ich habe ein bisschen Rückgeld verdient“.

Aus Angst habe der Mitarbeiter dem Angeklagten daraufhin Geldscheine im Gesamtwert von 545 Euro übergeben. Mit dem Bargeld habe der Angeklagte anschließend die Tankstelle verlassen. Dass die beigeführte Schreckschusswaffe des Mannes nicht geladen war habe der Tankstellenmitarbeiter nicht wissen können, so die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach.

Weitere Verhandlungstage angesetzt

Die weiteren Fortsetzungstermine der Hauptverhandlung vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach wurden auf den 19. Mai 2026, den 22. Mai 2026, den 29. Mai 2026 sowie den 12. Juni 2026 festgelegt.

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Max Wischermann ist Redakteur bei Rhein Nahe Direkt.
Er konzentriert sich auf aktuelle Nachrichten aus der Rhein-Nahe-Region, insbesondere auf Einsätze der Polizei, Sicherheitsberichte und relevante gesellschaftliche Themen.

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