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Absage der Ortsbürgermeisterwahl in Wöllstein

Absage der Ortsbürgermeisterwahl in Wöllstein
Quelle: Verbandsgemeinde Wöllstein

Für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wöllstein wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Die ursprünglich für den 22. März 2026 (gemeinsam mit der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz) vorgesehene Ortsbürgermeisterwahl kann daher nicht stattfinden.

Absage der Ortsbürgermeisterwahl in Wöllstein

Gemäß § 53 Absatz 2 der Gemeindeordnung wurde die Wahl abgesagt. Der Stichtag zur Einreichung von Wahlvorschlägen war Montag, der 2. Februar 2026, um 18 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt gingen weder Vorschläge von Parteien oder Wählergruppen noch Einzelbewerbungen ein. Einzelbewerber hätten hierfür 40 Unterstützungsunterschriften vorlegen müssen.

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Hintergrund der Situation

Hintergrund ist der Amtswechsel an der Spitze der Verbandsgemeinde. Zum 1. Januar 2026 wurde Johannes Brüchert zum neuen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wöllstein gewählt und ernannt. Bereits im Vorfeld hatte er angekündigt, das Amt des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Wöllstein abgeben zu wollen. Geplant war eine Neuwahl gemeinsam mit der Landtagswahl, um einen geregelten Übergang zu ermöglichen.

Im Interview mit Antenne Bad Kreuznach verrät Johannes Brüchert: „Ich kann das auch so ein Stück weit nachvollziehen. Es geht ja jetzt um eine Nachfolge für den Übergangszeitraum von circa drei Jahren bis zur nächsten Kommunalwahl. Da ist es nicht so einfach als einziger Bewerber zu kandidieren, sich dann so einer Urwahl zu stellen außerhalb der normalen Zeiten der Kommunalwahl. Deshalb kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Hemmschwelle da ein bisschen größer war, als das jetzt bei einer regulären Wahl zum Zeitpunkt der Kommunalwahl ist.“

Wie es nun weitergeht

Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung bleibt der bisherige Amtsinhaber so lange im Amt, bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gewählt und eingeführt ist. Da keine Urwahl stattgefunden hat, muss der Gemeinderat innerhalb von acht Wochen nach dem ursprünglich vorgesehenen Wahltermin in öffentlicher Sitzung eine ehrenamtliche Bürgermeisterin oder einen ehrenamtlichen Bürgermeister nach § 40 GemO wählen. Der entsprechende Termin wird noch öffentlich bekannt gemacht. Sollte es dabei zu keiner Wahl kommen, sieht die Gemeindeordnung weitere Verfahrensschritte vor.

„Ich bin mir ziemlich sicher und ich bin sehr sehr zuversichtlich, dass es so weit nicht kommen muss, sondern dass der Gemeinderat in Wölstein da eine gute Lösung finden wird“, so Brüchert.

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Max Wischermann ist Redakteur bei Rhein Nahe Direkt.
Er konzentriert sich auf aktuelle Nachrichten aus der Rhein-Nahe-Region, insbesondere auf Einsätze der Polizei, Sicherheitsberichte und relevante gesellschaftliche Themen.

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