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SC Idar-Oberstein erkämpft sich Punkte vorm Verbandsgericht

SC Idar-Oberstein erkämpft sich Punkte vorm Verbandsgericht
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Der SC 07 Idar-Oberstein hat vor dem Verbandsgericht des Fußball-Regional-Verbandes „Südwest“ einen juristischen Erfolg erzielt. Mit dem Urteil vom 6. Mai 2026 gab das Gericht der Berufung des Vereins vollständig statt und hob die ursprüngliche Entscheidung der Spruchkammer auf.

SC Idar-Oberstein erkämpft sich Punkte vorm Verbandsgericht

Das betroffene Meisterschaftsspiel gegen den FV 07 Diefflen wird damit mit 2:0 zugunsten des SC Idar-Oberstein gewertet. Das 3:2-Ergebnis des Spiels vom 15. April 2026 ist damit hinfällig.

Hintergrund des Verfahrens war ein Verstoß gegen die Spielordnung. Die Mannschaft des FV Diefflen hatte unstreitig einen sechsten Spieler eingewechselt und damit die zulässige Anzahl an Auswechslungen überschritten.

Das Verbandsgericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass der Begriff der „Spielberechtigung“ weit auszulegen sei. Er umfasse nicht nur die formale Spielerlaubnis eines Akteurs, sondern auch dessen konkrete Einsatzberechtigung im jeweiligen Spiel.

Durch den Verstoß gegen die Auswechselregelung habe eine unzulässige Mitwirkung eines Spielers vorgelegen. Dies rechtfertige eine Wertung des Spiels zugunsten des Gegners.

Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung

Nach Auffassung des Verbandsgerichts besitzt die Entscheidung über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung für die Sportgerichtsbarkeit im Fußball. Sie solle die Rechtssicherheit bei Regelverstößen stärken und für eine konsequente Anwendung der Spielordnung sorgen.

Alexander Bergweiler, der den SC Idar-Oberstein im Verfahren vertreten hatte, erklärte: „Das Verbandsgericht hat mit dieser Entscheidung ein wichtiges Signal gesetzt. Die Einhaltung der Spielregeln ist die Grundlage eines fairen Wettbewerbs. Verstöße – auch wenn sie auf Nachlässigkeit beruhen – dürfen nicht folgenlos bleiben. Die klare Auslegung des Begriffs der Spielberechtigung schafft Rechtssicherheit für Vereine und Verbände.“

Zudem bestätige das Urteil die bisherige sportgerichtliche Rechtsprechung, wonach vereinsrechtliche Regelwerke nach ihrer Systematik und ihrem Zweck auszulegen seien.

SC hatte bereits Einspruch angekündigt

Bereits vor zwei Wochen hatte der Verein angekündigt, gegen das damalige Urteil der Spruchkammer vorzugehen. Diese war zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass trotz des sechsten Wechsels kein Regelverstoß vorliege und dem SC Idar-Oberstein keine Punkte zugesprochen würden.

Damals erklärte Christian Schwinn, Vorstand Sport des SC Idar-Oberstein: „Stand jetzt legen wir Einspruch gegen das Urteil ein!“ Mit der jetzigen Entscheidung bekam der Verein nun in vollem Umfang Recht.

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Max Wischermann ist Redakteur bei Rhein Nahe Direkt.
Er konzentriert sich auf aktuelle Nachrichten aus der Rhein-Nahe-Region, insbesondere auf Einsätze der Polizei, Sicherheitsberichte und relevante gesellschaftliche Themen.

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