Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat wegen der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt. Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, 30. Juli 2026, in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. September 2026.
Landkreis Birkenfeld untersagt Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen
Betroffen sind Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen im gesamten Nationalparklandkreis Birkenfeld. Das Verbot umfasst auch die Wasserentnahme mit Eimern oder Pumpen durch Grundstückseigentümer und Anlieger.
Nur wenige Ausnahmen zugelassen
Ausgenommen sind Wasserentnahmen im Brandfall durch die Feuerwehr, das unmittelbare Viehtränken an Gewässern sowie bereits genehmigte Wasserentnahmen aufgrund bestehender Erlaubnisse, Bewilligungen oder alter Rechte. Für diese gelten weiterhin die jeweiligen Auflagen.
Nach Angaben der Kreisverwaltung sind bereits erste kleinere Gewässer vollständig trockengefallen. Da in den kommenden Wochen keine ausreichenden Niederschläge erwartet werden, soll das Entnahmeverbot den Wasserhaushalt sowie Tiere und Pflanzen in den Gewässern schützen.
Verstöße können teuer werden
Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.