Der Landkreis Alzey-Worms, die Stadt Alzey und die Verbandsgemeinden haben die Grundlage für den weiteren geförderten Glasfaserausbau geschaffen. Dazu unterzeichneten die Beteiligten einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Ziel ist es, die noch vorhandenen Versorgungslücken im Kreis möglichst weitgehend zu schließen und bislang unterversorgte Adressen mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen zu erschließen.
Glasfaserausbau: Landkreis und Kommunen bündeln Kräfte
Vertragspartner sind der Landkreis Alzey-Worms, die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wonnegau, Wöllstein und Wörrstadt sowie die Stadt Alzey. Für die Verbandsgemeinde Monsheim beteiligt sich die Energieprojekte Monsheim AöR als Vertragspartnerin.
Auch Bereiche, die schwieriger zu erschließen sind, sollen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Adressen nach den geltenden Förderbedingungen tatsächlich als unterversorgt eingestuft werden.
Landkreis übernimmt die Koordination
Der Landkreis übernimmt bei dem gemeinsamen Projekt vor allem die Koordination. Dazu gehören die Vorbereitung und Beantragung der Fördermittel sowie die Projektsteuerung und Abstimmung. Die beteiligten Kommunen unterstützen das Vorhaben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und stellen notwendige Informationen und Unterlagen bereit.
Landrat Heiko Sippel erklärte: „Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur gehört heute zur grundlegenden Daseinsvorsorge. Sie ist entscheidend für unsere Unternehmen, für Bildung und Verwaltung, aber auch für die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wohn- und Arbeitsstandorte. Deshalb wollen wir beim Gigabitausbau gemeinsam weiter vorankommen und auch die letzten Versorgungslücken schließen“.
Förderantrag
Der gemeinsame Förderantrag soll bis zum 15. September 2026 im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes eingereicht werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für die entsprechende Landesförderung. Durch das gemeinsame Vorgehen sollen außerdem die Chancen des Projekts im bundesweiten Auswahlverfahren verbessert werden. Der Vertrag regelt auch die Finanzierung des Vorhabens einschließlich der kommunalen Eigenanteile.
Allerdings hat ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen weiterhin Vorrang. Wo ein solcher Ausbau bereits erfolgt oder verbindlich geplant ist, soll keine öffentliche Förderung eingesetzt werden. Eine Förderung ist außerdem nur für tatsächlich unterversorgte Adressen möglich. Bestehen bereits Versorgungmöglichkeiten über HFC-Netzanschlüsse, ist eine Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.
„Ein wichtiges Signal“
Sippel betonte zudem: „Wir haben in den vergangenen Jahren beim Breitbandausbau bereits viel erreicht. Jetzt geht es darum, die verbleibenden Lücken konsequent anzugehen. Dass Landkreis und Kommunen hierbei an einem Strang ziehen, ist ein wichtiges Signal und eine gute Voraussetzung dafür, dass wir die digitale Zukunftsfähigkeit unseres gesamten Kreisgebietes weiter stärken können“.
Mit der Vertragsunterzeichnung haben Landkreis und Kommunen damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer möglichst flächendeckenden Gigabitversorgung im Landkreis Alzey-Worms gemacht.
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