Die Einschränkungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bestehen auch weiterhin im Landkreis Mainz-Bingen. Zwischen Mainz-Laubenheim und Oppenheim beziehungsweise Guntersblum bleiben die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest auch in den kommenden Monaten bestehen. Trotz erster Erleichterungen gelten weiterhin zahlreiche Einschränkungen.
Afrikanische Schweinepest Mainz-Bingen
„Uns ist bewusst, dass wir mit Zäunen und Verboten viele Freizeitaktivitäten in den Sperrzonen einschränken. Aber dies ist notwendig, damit wir im September einen weiteren großen Schritt in Richtung ASP-freie Region gehen können”, sagte Landrat Thomas Barth.
Rheininseln besonders im Fokus
Besonders betroffen sind derzeit die Nackenheimer Rheininseln Sändchen und Kisselwörth. Für diese Bereiche gilt weiterhin ein absolutes Betretungsverbot. Dort leben aktuell rund 40 Wildschweine, die gezielt bejagt werden müssen.
Hintergrund ist die Sorge, dass angeschwemmte Kadaver das Virus weiter verbreiten könnten. Die Wildschweine sollen deshalb keinen Kontakt mit möglicherweise infiziertem Material bekommen.
„Wir müssen dort ungestört jagen können, Grillpartys und ähnliches können wir deshalb hier nicht dulden“, sagte Veterinäramtsleiter Dr. Markus Wacker, der zugleich verstärkte Kontrollen ankündigte. Auch die Wasserschutzpolizei soll darauf achten, dass keine Boote auf der hessischen Seite der Inseln anlegen.
Ziel ist Rückstufung der Sperrzonen
Der Landkreis Mainz-Bingen verfolgt weiterhin das Ziel, frei von weiteren Funden infizierter Wildschweinknochen oder Kadaver zu bleiben. Rheinland-Pfalz und Hessen wollen im September gemeinsam bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Rückstufung der Sperrzonen stellen.
Geplant ist, die Zonen im südlichen Landkreis von „II A“ auf „I“ beziehungsweise von „I“ auf „ASP-frei“ zurückzustufen. Damit wären zahlreiche Erleichterungen möglich. Dennoch sollen Wegegebote, Anleinpflichten in sensiblen Bereichen und die Wildschwein-Schutzzäune weiterhin bestehen bleiben.
Hoffnung auf ASP-freie Region in einem Jahr
Nach Einschätzung der Verantwortlichen könnte die gesamte Region in etwa einem Jahr als „Schweinepest-frei“ gelten. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die im März im Oppenheimer Wäldchen gefundenen Knochen kein vermehrungsfähiges Virusmaterial mehr enthalten. Die Untersuchungen dazu laufen derzeit am Friedrich-Löffler-Institut.
Zudem dürfen auf beiden Rheinseiten keine weiteren positiven Funde auftreten. Besonders verhindert werden soll, dass infizierte Kadaver an die Rheininseln angeschwemmt werden und dort auf Wildschweinpopulationen treffen.
„Wir waren bisher sehr erfolgreich mit unserer Arbeit und werden diesen Erfolg, den sich alle Beteligten erarbeitet haben, nicht ohne zwingende Gründe oder zu früh und leichtfertig aufs Spiel setzen“, sagte Dr. Wacker weiter.
Der zuständige Beigeordnete Erwin Malkmus erinnerte daran, dass die Einschränkungen von Beginn an für mindestens zwei Jahre nach dem letzten positiven Fall vorgesehen gewesen seien. Gleichzeitig dankte er allen Beteiligten für ihre Unterstützung. Dazu zählen Jäger, Verwaltungen, Ministerien, Naturschutzbehörden, Feuerwehren, Ingenieurbüros, Zaunbauer und Vereine.
78 Fälle registriert
Seit dem Jahr 2024 wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt 78 Fälle der Afrikanischen Schweinepest registriert. Davon entfielen 76 Fälle auf das Kerngebiet der Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen.


