Das Landgericht Trier hat einen Mann aus dem Nordsaarland wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das teilt das Landgericht mit. Zudem hat er die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklage zu tragen.
Mord auf Parkplatz bei Hermeskeil
Das Gericht soll festgestellt haben, dass der 35-Jährige im vergangenen Juni seine heimliche Ex-Geliebte auf einem Parkplatz bei Hermeskeil erschossen hatte.
Auslöser der Tat soll die Angst gewesen sein, dass eine außereheliche Affäre auffliegen könnte. Nachdem der Angeklagte die Beziehung beendet hatte, soll die 28-jährige Frau belastende Fotos an seine Schwägerin geschickt haben. Wohl unter dem Vorwand einer Aussprache lockte der Mann sie daraufhin auf den Parkplatz bei Hermeskeil. Dort soll er zunächst auf die Frau geschossen haben und sie wenig später mit einem zweiten Schuss in den Kopf getötet haben. Das Geschehen wurde durch das Handy des Opfers aufgezeichnet.
„Er wollte auf keinen Fall, dass die Affäre auffliegt“, sagte die Vorsitzende Richterin Theresa Hardt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
Angeklagter sprach von Erinnerungslücken
Im Prozess erklärte der Angeklagte, er könne sich an die Tat nicht erinnern und habe einen „Filmriss“ gehabt. Der 35-Jährige wurde einen Tag nach der Tat festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Angeklagter sprach von Erinnerungslücken
Die Kammer ist mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die von der Nebenklage begehrte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat die Kammer nicht ausgesprochen. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


