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„Liste faires Bad Kreuznach“ befürwortet Bäderhaus-Schließung

„Liste faires Bad Kreuznach“ befürwortet Bäderhaus-Schließung
Bild: Stadtwerke Bad Kreuznach

Der Fraktionsvorsitzende der „Liste faires Bad Kreuznach“ im Stadtrat Bad Kreuznach, Gerhard Merkelbach, hält die Empfehlung des Finanzausschusses, das Bäderhaus zum 30. Juni 2027 zu schließen, angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung für nachvollziehbar.

Schließung des Bäderhauses

Das Bäderhaus habe über viele Jahre Verluste gemacht. Gleichzeitig seien die Besucherzahlen gegenüber den Anfangsjahren deutlich gesunken. Dennoch müsse aus Sicht der Fraktion die Frage gestellt werden, ob diese Entwicklung nicht früher hätte erkannt und gegengesteuert werden können.

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Kritik an früheren Rahmenbedingungen

Die Einschätzung von Dieter Gronbach, das Bäderhaus sei über viele Jahre nicht unter fairen Rahmenbedingungen betrieben worden, werde geteilt. Die ursprüngliche Planung eines Wellnesstempels auf dem Kuhberg sei seinerzeit mit Rücksicht auf die Rheuma-Heilbad AG nicht umgesetzt worden. Stattdessen wurde das nach einem Hochwasser schwer beschädigte Bäderhaus im Kurviertel umgebaut.

Aus heutiger Sicht sei insbesondere diese Standortentscheidung problematisch gewesen. Ein modernes Wellnessbad auf dem Kuhberg oder in einem Gewerbegebiet vor den Toren der Stadt hätte nach Ansicht der „Liste faires Bad Kreuznach“ eine bessere Verkehrsanbindung und ausreichend kostenlose Parkmöglichkeiten bieten können.

Hinzu komme der Wettbewerb mit attraktiven und teilweise günstigeren Wellnessangeboten, etwa in Gau-Algesheim, Budenheim oder Sinsheim. Während das Bäderhaus in den Anfangsjahren noch annähernd 100.000 Besucher pro Jahr verzeichnet habe, lägen die Besucherzahlen inzwischen nur noch bei etwa 35.000 bis 40.000.

Management und finanzielle Belastung

Die Einschätzung von Dieter Gronbach, dass das Bäderhaus mit einem besseren Management möglicherweise hätte gerettet werden können, verdiene eine politische Diskussion. Gleichzeitig müsse aber geklärt werden, wie lange die Stadt ein dauerhaft defizitäres Angebot noch finanzieren könne.

Angesichts der angespannten Haushaltslage sei es aus Sicht der Fraktion nicht mehr verantwortbar, dauerhaft erhebliche öffentliche Mittel für ein Angebot aufzuwenden, dessen Nachfrage deutlich zurückgegangen sei.

Gästebeitrag und Beihilferecht

Auch mit der Stellungnahme der Jusos zur Finanzierung des Bäderhauses setzt sich die Wählervereinigung auseinander. Der Vorschlag, den Gästebeitrag zu erhöhen und damit das Bäderhaus stärker zu finanzieren, sei politisch diskussionswürdig.

Beim Bäderhaus handele es sich allerdings um einen wirtschaftlichen Betrieb, der im Wettbewerb mit anderen Bäder- und Wellnessangeboten stehe. Dabei muss auch das europäische Beihilferecht berücksichtigt werden.

Eine kommunale Finanzierung könne unter bestimmten Voraussetzungen, wie beim Bäderhaus, weil dieses nicht der Daseinsvorsorge diene, eine staatliche Beihilfe darstellen. Die allgemeine De-minimis-Regelung erlaube Beihilfen von bis zu 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren.

Bei einer dauerhaften Finanzierung des Bäderhauses in größerer Höhe könne deshalb nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass diese beihilferechtlich zulässig sei. Vor einer weiteren Quersubventionierung müsse vielmehr geklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Finanzierung erfolgen könne.

Bedeutung für die Hotellerie

Auch die Bedeutung des Bäderhauses für die Hotellerie müsse aus Sicht der Fraktion im Zusammenhang mit der früheren Debatte über die Bettensteuer betrachtet werden. Damals habe der DEHOGA eine zusätzliche Belastung der Hotellerie zur Finanzierung von Bäderhaus und Crucenia-Therme abgelehnt und öffentlich deutlich gemacht, dass man im Zweifel auch auf diese Einrichtungen verzichten könne.

Wenn heute auf die Bedeutung des Bäderhauses für die Hotellerie verwiesen werde, müsse deshalb auch an diese frühere Position erinnert werden. Sollte das Bäderhaus für einzelne Hotels inzwischen tatsächlich ein wichtiger Wettbewerbsfaktor sein, wäre es nach Ansicht der „Liste faires Bad Kreuznach“ konsequent, wenn die Hotellerie selbst stärker in eigene Sauna- und Wellnessangebote investiere.

Schließung zum 30. Juni 2027

Am Ende müsse die Stadt nüchtern abwägen. Wie viel sie dauerhaft für ein Angebot aufbringen könne und wolle, das von deutlich weniger Menschen genutzt werde und erhebliche finanzielle Mittel binde.

Nach Überzeugung der Wählervereinigung „Liste faires Bad Kreuznach“ sei deshalb die Zeit gekommen, einen Schlussstrich zu ziehen. Eine Schließung des Bäderhauses zum 30. Juni 2027 sei keine Entscheidung gegen Wellness, Tourismus oder den Gesundheitsstandort Bad Kreuznach. Es sei eine Entscheidung für einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Ressourcen der Stadt und ihrer Bürger.

Die Petition gegen die Schließung müsse selbstverständlich ernst genommen werden. Sie ändere jedoch nichts daran, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Bäderhauses eine grundsätzliche politische Entscheidung erforderlich mache.

Gerhard Merkelbach schließt seine Stellungnahme mit den Worten: „Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende.“

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Max Wischermann ist Redakteur bei Rhein Nahe Direkt.Er konzentriert sich auf aktuelle Nachrichten aus der Rhein-Nahe-Region, insbesondere auf Einsätze der Polizei, Sicherheitsberichte und relevante gesellschaftliche Themen.