Werbebanner im Außenbereich in Mainz-Bingen können für Veranstalter jetzt teuer werden. Gerade zur Weinfest-Saison stehen viele große Banner neben stark befahrenen Straßen. Doch außerhalb der Ortslagen sind solche Werbeanlagen häufig nicht erlaubt. Der Landkreis Mainz-Bingen warnt deshalb vor möglichen Bußgeldern.
Betroffen sind unter anderem Winzer, Vereine, Gewerbetreibende und Ortsgemeinden. Wer bereits ein Banner aufgestellt hat, sollte die rechtliche Lage prüfen. Der Kreis empfiehlt, nicht erlaubte Anlagen zeitnah wieder abzubauen.
LBM dokumentiert Banner und zeigt Verstöße an
Der Landesbetrieb Mobilität sieht bei den großflächigen Werbeanlagen Handlungsbedarf. Denn die Banner können nach seiner Einschätzung Verkehrsteilnehmer gefährlich ablenken. Deshalb dokumentiert der LBM entsprechende Anlagen und zeigt mögliche Verstöße an.
Besonders häufig werben Banner für Weinfeste, Hoffeste und Kerben. Außerdem nutzen Betriebe solche Flächen für Zimmervermietungen oder Dienstleistungen. Oft hängen die Plakate an Bauzäunen oder Metallrahmen.
Teilweise stehen die Werbeanlagen auch auf Anhängern oder Ackerrollen. Gerade an gut sichtbaren Straßen haben sich inzwischen mehrere Werbeschwerpunkte entwickelt. Dort wechseln die Banner regelmäßig.
Zunächst können bis zu 55 Euro fällig werden
Die Bußgeldstelle des Landkreises Mainz-Bingen bearbeitet die Anzeigen des LBM. Sie ist außerdem für den Landkreis Alzey-Worms zuständig.
Wer die beanstandete Werbung schnell entfernt, muss zunächst mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Dieses kann bis zu 55 Euro betragen. Wer die Verwarnung nicht annimmt oder erneut auffällt, riskiert einen Bußgeldbescheid.
Rechtlich können Verstöße allerdings deutlich höhere Folgen haben. Straßen- und baurechtliche Ordnungswidrigkeiten können Geldbußen bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Auch ein Anhänger schützt nicht automatisch vor den Regeln. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz können darauf montierte Banner ebenfalls als Werbeanlagen gelten. Entscheidend sind dabei Standort und tatsächliche Nutzung.
Landrat sucht Lösung für Rheinhessens Festkultur
Landrat Thomas Barth will dennoch die Interessen der örtlichen Veranstalter berücksichtigen. Deshalb möchte er gemeinsam mit Ortsgemeinden und LBM nach möglichen Lösungen suchen.
„Ich will ausloten, ob und in welchem Umfang in klar definierten Bereichen Werbeanlagen zumindest temporär genehmigungsfähig gemacht und damit errichtet werden können“, erklärt Barth.
Damit könnten künftig möglicherweise festgelegte Bereiche für zeitweise Werbung entstehen. Bis dahin gilt jedoch Vorsicht bei Werbebannern im Außenbereich in Mainz-Bingen. Neue Anlagen sollten Veranstalter nicht ohne vorherige Genehmigung aufstellen.