Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat Beschwerde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Wasserentnahme im Nationalpark Hunsrück-Hochwald eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht wird nun über den Fall entscheiden.
Gericht erlaubte vorläufig weitere Wasserentnahme
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte Anfang Juli den Eilanträgen der Sprudelbetriebe stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche gegen die Ablehnungsbescheide der SGD Nord angeordnet. Damit dürfen die Unternehmen bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin Wasser aus sechs Brunnen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen.
SGD Nord hält an Ablehnung fest
Die SGD Nord hatte den Antrag auf eine weitere wasserrechtliche Erlaubnis Ende April abgelehnt. Nach Angaben der Behörde konnten die erforderlichen Unterlagen für das Verfahren nicht vollständig vorgelegt werden. Dazu gehörten unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein naturschutzrechtlicher Befreiungsantrag.
Die Behörde sieht diese Unterlagen als notwendig an, weil erhebliche Auswirkungen auf Natur und Wasserhaushalt nicht ausgeschlossen werden könnten.
Entscheidung steht noch aus
Mit der eingelegten Beschwerde befasst sich nun das Oberverwaltungsgericht. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Wasserentnahme aus den sechs Brunnen im Nationalpark dauerhaft zulässig ist, steht weiterhin aus.