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Bingen führt Alkoholverbot und Taschenkontrollen beim Winzerfest ein

Symbolbild Bild: Stevepb von Pixabay

Beim Binger Winzerfest gelten in diesem Jahr besondere Regeln für mitgebrachten Alkohol und Taschen. Die Stadt Bingen hat für mehrere Abende ein Alkoholmitführ- und Konsumverbot für einen Teil des Veranstaltungsgeländes erlassen.

Betroffen ist der sogenannte Rummelplatz in der Hindenburganlage. Das Winzerfest findet vom 28. August bis 7. September statt.

Alkoholverbot gilt an vier Abenden

Das Verbot gilt am 28. und 29. August sowie am 4. und 5. September jeweils von 20 Uhr bis 1 Uhr des folgenden Tages.

In diesem Zeitraum dürfen alkoholische Getränke in dem betroffenen Bereich nicht in der Öffentlichkeit konsumiert oder zum dortigen Konsum mitgebracht werden.

Eine Ausnahme gibt es für Getränke, die bei Gewerbetreibenden auf dem Veranstaltungsgelände gekauft oder ausgeschenkt werden und die über die erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis verfügen.

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Taschenkontrollen

Zusätzlich müssen Besucher auf dem gesamten Veranstaltungsgelände damit rechnen, dass Taschen und andere mitgeführte Gegenstände kontrolliert werden.

Zur Taschenkontrolle aufgeforderte Personen, müssen die Kontrolle zulassen. Die Stadt empfiehlt deshalb, zum Winzerfest möglichst keine Taschen oder lediglich kleine Hand- und Bauchtaschen mitzunehmen.

Regelungen des Waffenrechts gelten weiterhin

Unabhängig von der Allgemeinverfügung gelten auch die bestehenden Vorschriften des Waffengesetzes weiter.

Das Binger Winzerfest läuft in diesem Jahr vom 28. August bis zum 7. September.

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Geraldine Werner arbeitet als Redakteurin bei Rhein Nahe Direkt.Sie deckt ein breites Spektrum an regionalen Nachrichten ab, von kommunalen Themen bis hin zu gesellschaftlichen Ereignissen. Ihr Ziel ist es, Leserinnen und Leser zuverlässig und verständlich zu informieren.