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Karl-May-Festspiele konnten trotz Klage wie geplant starten

Archivbild des Karl-May-Stücks aus dem letzten Jahr: „Unter Geiern – Der Geist des Llano Estacado“

Die Karl-May-Festspiele in Mörschied können in diesem Jahr stattfinden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem immissionsschutzrechtlichen Eilverfahren eine Einigung zwischen einer Anwohnerin, dem Veranstalter und der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen erreicht.

Die Verbandsgemeinde hatte dem Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die während der Festspiele Überschreitungen der üblichen Ruhezeiten und Lärmgrenzen erlaubt. Dagegen hatte eine Anwohnerin Widerspruch eingelegt und ein gerichtliches Eilverfahren angestrengt.

Lärmwerte reduziert

In einem Erörterungstermin verständigten sich die Beteiligten auf einen Kompromiss. Die ursprünglich genehmigten Schalldruck- und Lärmwerte sind reduziert. Zudem verzichtet der Veranstalter auf den Einsatz von Feuerwerken der Kategorie F2.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein Gutachten zur tatsächlichen Lärmbelastung während eines Veranstaltungstages erstellt wird.

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Weg für die Festspiele frei

Das Gericht betonte sowohl die kulturelle Bedeutung der Karl-May-Festspiele für die Region als auch das berechtigte Interesse der Anwohner am Lärmschutz.

Mit der erzielten Einigung konnten die Karl-May-Festspiele 2026 wie geplant starten.

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Geraldine Werner arbeitet als Redakteurin bei Rhein Nahe Direkt.Sie deckt ein breites Spektrum an regionalen Nachrichten ab, von kommunalen Themen bis hin zu gesellschaftlichen Ereignissen. Ihr Ziel ist es, Leserinnen und Leser zuverlässig und verständlich zu informieren.