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Gericht lehnt Eilantrag gegen Eventfläche in Schwollen ab

Symbolbild: Şinasi Müldür auf Pixabay

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Anwohners gegen die Baugenehmigung für die Freiluft-Eventfläche „Evergreen“ in Schwollen abgelehnt. Der Antrag richtete sich gegen die im Juni 2026 vom Landkreis Birkenfeld erteilte Genehmigung.

Gericht entscheidet nach Interessenabwägung

Der Antragsteller hatte unzumutbare Lärmimmissionen durch die geplanten Veranstaltungen geltend gemacht. Nach Angaben des Gerichts sind die Erfolgsaussichten des Widerspruchs offen. Deshalb traf die Kammer ihre Entscheidung auf Grundlage einer Interessenabwägung.

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Höchstens fünf Veranstaltungen pro Jahr

Die Richter betonten, dass sich die Baugenehmigung deutlich von der zuvor erfolgreich angegriffenen immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung unterscheide. Die Eventfläche dürfe baurechtlich für maximal fünf Veranstaltungen pro Jahr genutzt werden. Für das laufende Jahr sei nur noch eine Veranstaltung am 22. August vorgesehen.

Beschwerde möglich

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

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